Daten Speicherung

Ironhost speichert keinerlei Email Verkehr oder Email Inhalte. Laut §34 KommAustriaG unterschreitet Ironhost die festgesetzen Mindestsätze und ist dadurch von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Dies gilt jedoch nur für die Vorratsdatenspeicherung von Inhalten die auf der Server Infrastruktur von Ironhost gespeichert wird. Verbindungsdaten welche beim Verbindungsaufbau ausgetauscht werden, werden aus sicherheitsrelevanten Gründen bis zu 6 Monate lang gespeichert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ironhost speichert keinerlei Email Verkehr oder Email Inhalte. Laut §34 KommAustriaG unterschreitet Ironhost die festgesetzen Mindestsätze und ist dadurch von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Dies gilt jedoch nur für die Vorratsdatenspeicherung von Inhalten die auf der Server Infrastruktur von Ironhost gespeichert wird. Verbindungsdaten welche beim Verbindungsaufbau ausgetauscht werden, werden aus sicherheitsrelevanten Gründen bis zu 6 Monate lang gespeichert.

  • Der Service Provider, Infinte Loop GmbH, Inkustrasse 1-7, A - 3400 Klosterneuburg, stellt dem Kunden ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem (Server-Hardware und Betriebssystem-Software) oder Speicherplatz auf einem virtuellen Server nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Verfügung, wie in der Bestellung bzw der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Der dedizierte bzw virtuelle Server steht dem Kunden zur Nutzung im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. Der Service Provider behält sich das Recht vor, dem Kunden, ein dem im Bestellformular angegebenen Referenzmodell vergleichbares Rechnersystem, zur Verfügung zu stellen. Dabei wird, soweit im Rahmen der Möglichkeiten für den Service Provider ohne zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten realisierbar, auf Wünsche des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Server-Hardware besteht jedoch nicht. Der Vertrag kommt durch Angebot des Service Provider und Zahlung durch den Kunden zu Stande.

  • Sofern im Bestellformular, der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des dedizierten oder virtuellen Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers. Der Kunde darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen oder dgl. ergeben, haftet der Service Provider hierfür jedenfalls nicht.

  • Im Fall eines Hardwareausfalls leistet der Service Provider kostenlos Ersatz der defekten Komponenten inklusive Montage, sowie die Wiederherstellung des Systems mit kompletter Konfiguration des Betriebssystems wie beim Initialsetup (Anfangskonfiguration) und – sofern vereinbart – die Datenwiederherstellung vom letzten Backup (sofern vereinbart; wenn Backup vereinbart, erfolgt dieses einmal wöchentlich durch den Service Provider, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frequenz vereinbart wurde). Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde allein für die Datensicherung verantwortlich. Der Service Provider wird sich um eine rasche Abwicklung bemühen. Der Service Provider ist jedoch berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen ein Entgelt gemäß dem vereinbarten Stundensatz für sonstige Leistungen zu verlangen, sofern der Ausfall der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist bzw wenn es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt.

  • Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig, zumindest einmal täglich, zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Kunden zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch den Service Provider angekündigten Wartungsarbeiten. Dies gilt auch, wenn und soweit sich der Service Provider zur Erstellung von Backups verpflichtet hat. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Kunden dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden.

  • Der Kunde hat keinerlei dingliche Rechte an dem Server und keinerlei Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet.

  • Sofern dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Service Provider vor, diese jederzeit zu ändern, wenn dies aus Sicht des Service Provider rechtlich oder technisch sinnvoll bzw nötig erscheint und dem Kunden eine neue IP-Adresse zu Verfügung zu stellen; allfällige aus der Änderung resultierende Ansprüche des Kunden, insb. für Aufwandsersatz, sind ausgeschlossen.

  • Der Service Provider betreibt und wartet den Server und sorgt für die Anbindung des Servers an das Internet. Die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Der Service Provider überwacht die Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet und bemüht sich, auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc vorzukehren, wird der Service Provider einmal wöchentlich ein Backup der Daten des Serversystems erstellen.

  • Die Server (bei Hosting und Housing und sonstigen Produkten) sind über eine komplexe Netzinfrastruktur an das Internet angeschlossen. Der Datenverkehr wird über verschiedene aktive und passive Netzwerkkomponenten geleitet (ua Router, Switches), die jeweils nur eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Dadurch können die Datenverkehrskapazitäten für einzelne Server an bestimmten Punkten limitiert sein und nicht der theoretisch maiximal am Switch-Port verfügbaren Bandbreite entsprechen. Der Service Provider übernimmt keine Garantie für die Höhe der tatsächlich für den einzelnen Server zur Verfügung stehenden Bandbreite.

  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von Kundensoftware ausgehender Datenverkehr über Webserver nicht gestattet ist. Mailversand bei Hosting-Produkten wird über den Server des Service Provider abgewickelt.

  • Die Weitergabe, insbesondere der Wiederverkauf, der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ist (außer bei Root-Servern) untersagt und bedarf einer gesonderten ausdrücklichen und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung durch den Service Provider.

2. Entgelte & Zahlungsbedingungen

  • Der Service Provider erhebt einmalige bzw laufende Entgelte lt Leistungsbeschreibung, Entgeltbestimmungen bzw Bestellformular. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den Kosten nicht enthalten sind die Kosten des Internetzuganges.

  • Der Service Provider behält sich bei einer Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Wurden mit dem Kunden Rabatte gegenüber der üblichen Preisliste vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Für Verbraucher gilt: die Entgelte setzen sich je nach Produkt insbesondere aus den Server-Kosten, Kosten des Server-Housings und der damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern, Kosten der Domains bei der jeweiligen Registrierungsstelle zusammen; sollten sich die zugrunde liegenden Kosten verändern, erhöht bzw senkt sich das Entgelt entsprechend; bei Verbrauchern gilt dies jedoch nur, soweit die zugrunde liegenden Kosten sich durch Umstände, die durch den Service Provider nicht beeinflussbar sind, verändert haben; eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.

  • Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich (bei Unternehmern: schriftlich) anderes vereinbart wurde.

  • Entgelte sind, sofern nichts anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu bezahlen. Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.

  • Der Service Provider ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen. Zahlungserinnerungen werden ohne Gebühren per Email versandt. Bei schriftlichen Mahnungen per Post stellt der Service Provider Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 in Rechnung.

  • Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Service Provider und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Service Provider nicht anerkannter Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt: die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Service Provider ist nur möglich, sofern entweder der Service Provider zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder vom Service Provider anerkannt worden ist.

  • Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

  • Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Der Service Provider wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

  • Sollten sich nach einer Prüfung durch den Service Provider die Einwendungen des Kunden aus Sicht des Service Provider als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme des Service Provider bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.

  • Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des Service Provider, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der Service Provider wird Verbraucher auf alle in diesen Pkt 2.8 und 2.9 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

  • Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch diesfalls sofort fällig.

  • Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw, falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.

  • Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen, die aus der Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Dienstes bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung vom Kunden zu vertreten ist.

  • Der Service Provider verschickt nach Wahl des Service Provider die Kundenrechnung entweder per Post oder E-mail oder stellt sie dem Kunden im Kundencenter mittels Link zum Abruf zur Verfügung. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte.

  • Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.

3. Vertragsdauer

  • Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann, sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung von Domains und Domainserver erfolgt online in der Ironhost Verwaltungsoberfläche.Für alle anderen Produkte (Rootserver, Serverhousing etc.) gilt wie folgt:
    Kündigungen durch den Kunden bedürfen eines eingeschriebenen Briefes (ist der Kunde Verbraucher, ist die einfache Schriftform ausreichend). Für die Rechtzeitigkeit ist das Eingangsdatum bei Ironhost in 3400 Klosterneuburg maßgeblich. Kündigungen per Fax oder E-mail können aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert werden.

  • Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch den Service Provider. Der Service Provider ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.

  • Grundsätzlich kann der Verbraucher von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (zB Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde.
    Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, dies trifft auf Domainregistrierungen sowie für den Kunden installierte Serverzugänge zu.
    Sofern bei Dienstleistungen der Beginn der Ausführung dem Verbraucher gegenüber binnen 7 Werktagen vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein Rücktrittsrecht. Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.

  • Der Service Provider ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw Dienstabschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zurechenbarer Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde die „Netiquette“ nicht einhält oder trotz Aufforderung des Service Provider störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich entfernt oder Dienste missbräuchlich in Anspruch nimmt oder von ihm eingesetzte Software nicht laufend am aktuellsten Stand hält und dies dadurch die Sicherheit des Netzes und der Einrichtungen des Service Provider beeinträchtigt; oder wenn der Kunde gegen Rechtsvorschriften verstößt oder gegen vertragliche Vorschriften verstößt oder aufgrund seiner Nutzung ein ungewöhnlich hoher Datentransfer verursacht wird. Der Service Provider hat hierbei den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits und bloßer Diensteunterbrechung bzw Dienstabschaltung andererseits liegt im freien Ermessen des Service Provider. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Service Provider bei Angriffen auf seine Systeme durch Dritte ebenfalls berechtigt ist, die Services des Kunden vorübergehend zu sperren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.

  • Wenn Fair Use Regelungen vom Kunden überschritten werden, hat der Service Provider ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche bzw kann, unter Hinweis auf das sonstige Vertragsende, den Kunden zum Umstieg auf ein neues Produkt binnen 1 Woche auffordern.

  • Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Diensteunterbrechung bzw –abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des Service Provider auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

  • Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen des Service Provider gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die den Service Provider zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 3.2 und 3.3 berechtigen würden.

  • Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses der Service Provider zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. Der Service Provider ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige und regelmäßige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der berechtigten Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegen den Service Provider ableiten.

4. Software

  • Der Kunde darf auf dem Server (außer bei Root-Servern) keine andere Software installieren, nutzen oder sonst verwenden als jene, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zugänglich gemacht wird oder diese gesondert und – außer bei Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde. Bei Verstößen ist der Kunde verpflichtet, den Service Provider schad- und klaglos zu halten.

  • Der Service Provider behält sich das Recht vor, bereits installierte Software kurzfristig und ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Hiervon wird der Kunde per Brief, Fax oder E-Mail informiert.

  • Jedenfalls hat der Kunde auch dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendeten Programme keinerlei Störungen verursachen. Störungen, die die Einrichtungen oder Dienstleistungen des Service Provider beeinträchtigen, sind für den Service Provider ein Grund zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw –abschaltung.

  • Sofern der Kunde selbständig von außen auf den Server zugreift, erfolgt dies durch geeignete seitens des Kunden zu beschaffende Software. Sofern vom Service Provider angeboten, ist der Service Provider bereit, benötigte Software gegen gesondertes Entgelt und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftliche Vereinbarung bereitzustellen. Auch diesfalls wird dem Kunden eine nicht-ausschließliche Nutzungsbewilligung an der Software eingeräumt; die Lizenzbestimmungen der Software sind strengstens zu beachten, bei Verletzungen wird der Kunde den Service Provider schad- und klaglos halten; ein Exemplar der Lizenzbestimmungen wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.

5. Inhalte und Nutzung

  • Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Server keine rechtswidrigen Inhalte oder Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf rechtswidrige Inhalte, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Links auf solche Angebote zu veröffentlichen. Bei Verstößen ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung gegenüber dem Service Provider verpflichtet. Dies gilt auch für jede andere Form der missbräuchlichen Nutzung. Zur Kontrolle von Inhalten des Kunden, die am Server gespeichert sind oder transportiert werden, ist der Service Provider weder berechtigt noch verpflichtet. Der Service Provider haftet nicht für diese Inhalte und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang zu diesen Inhalten über einen Link von der Homepage des Service Provider erfolgt. Wird der Service Provider deswegen in Anspruch genommen, ist der Kunde zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

  • Der Kunde nimmt die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes 2003 und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und der einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem Service Provider die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den Service Provider schad- und klaglos zu halten, falls der Service Provider wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Wird der Service Provider entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne, dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde – außer im Fall groben Verschuldens des Service Provider – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

  • Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für den Service Provider oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, widrigenfalls er den Service Provider schad- und klaglos halten wird. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass bei übermäßigem Datentransfer der Server überlastet sein kann und daher gegebenenfalls nicht funktioniert. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen dem Service Provider sind ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, den Service Provider unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Der Kunde verpflichtet sich, von ihm eingesetzte Software laufend am aktuellsten Stand zu halten, sofern dies sicherheitsrelevante Auswirkungen haben kann.

  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass den Service Provider keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport bzw zur Anbindung des Servers an das Internet trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich der Service Provider anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des ECG (E-Commerce-Gesetz) und des Urheberrechtsgesetzes, wonach der Service Provider unter bestimmten Voraussetzungen (insb § 18 ECG) berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. Der Service Provider wird bestrebt sein, die von der Service ProviderA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter www.Service Providera.at zu beachten und ihnen zu entsprechen.

  • Der Kunde ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“ erfolgen kann. Der Service Provider steht dafür nicht ein, sofern der Service Provider nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dadurch generierte Entgeltforderungen sind (außer im Fall des Verschuldens des Service Provider) vom Kunden zu begleichen. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich dem Service Provider zu melden. Jedenfalls haftet der Kunde für Schäden, die dem Service Provider durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Kunden; durch Weitergabe an Dritte; durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachtes, dass Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.

  • Der Kunde darf nicht nach Daten anderer Kunden des Service Provider oder des Service Provider selbst, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen, diese oder Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen nicht weitergeben, verkaufen oder sonst verwerten. Stößt der Kunde auf derartige Daten, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind oder erhält er Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen, hat der Kunde den Service Provider unverzüglich zu informieren und jedenfalls die Vertraulichkeit zu wahren.

6. Haftung und Haftungsausschlüsse

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem Service Provider den Mangel angezeigt hat.

  • Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des Service Provider entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Pkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

  • Der Service Provider übernimmt keine Gewähr dafür, dass der vom Kunden bestellte Server und die Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet sowie, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder, dass alle Fehler behoben werden können. Gegenüber Unternehmern ist überdies die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Kommt es auf Grund von technologisch zweckmäßigen Softwareupdates des Service Provider zu Inkompatibilitäten beim Kunden, so sind Ersatzansprüche gegen den Service Provider ausgeschlossen.

  • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom Service Provider bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil der Service Provider trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom Service Provider angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder anderer Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material oder Software zurückzuführen sind. Der Service Provider haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.

  • Der Service Provider betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Service Provider übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer der Service Provider hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt.

  • Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. Die ständige Verfügbarkeit der vertraglichen Leistungen des Service Provider kann daher nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich des Service Provider. Der Service Provider haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern aufgrund von Leistungsausfällen, die in der Einflusssphäre des Service Provider oder von ihm beauftragten Dritten liegen, bleiben unberührt.

  • IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in den Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.

  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Service Provider bei Anrgiffe auf seine Systeme durch Dritte ebenfalls berechtigt ist, die Services des Kunden vorübergehend zu sperren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.

  • Festgehalten wird, dass die vorstehenden Bestimmungen allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lassen.

  • Die Haftung des Service Provider aus diesem Vertrag wird für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn generell ausgeschlossen. Abweichend vom ersten Satz gilt für Verbraucher: die Haftung des Service Provider für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, den Service Provider von jeglicher Unterbrechung oder Störung von vertragsgegenständlichen Telekommunikationsdiensten oder -geräten unverzüglich zu informieren, um dem Service Provider, soweit der Service Provider dazu vertraglich verpflichtet ist, die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der Kunde andere Firmen aus welchem Grund auch immer mit der Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der Service Provider für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen des Kunden (zB Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung. Wenn bei einer Überprüfung durch den Service Provider kein vom Service Provider zu vertretender Fehler festgestellt wird, hat der Kunde dem Service Provider, den dem Service Provider entstandenen Aufwand, entsprechend dem laut Preisliste vorgesehenen Stundensatz für Leistungen des Service Provider sowie allenfalls angefallene Barauslagen zu ersetzen.

  • Bei Firewalls, die vom Service Provider aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, geht der Service Provider mit Sorgfalt vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist. Die Haftung des Service Provider für Nachteile, die dadurch entstehen, dass installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen, sofern dies vom Service Provider nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Spamfilter und Virenfilter funktioniert ebenfalls nicht in jedem Fall vollkommen; der Kunde nimmt überdies zur Kenntnis, dass bedingt durch die Funktionsweise von Spam- bzw Virenfiltern sein E-Mail-Verkehr beeinträchtigt sein kann, ohne dass er Fehlermeldungen erhält.

  • Der Service Provider wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit, spätestens sieben Tage vorher zu planen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint. Der Kunde muss sich laufend im Kundencenter des Service Provider über geplante Wartungsarbeiten informieren; dort erhält der Kunde die Information, zu welchen Zeiten Wartungsarbeiten vorgesehen sind. Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden gegen den Service Provider, sofern dem Service Provider kein Verschulden an den Ausfällen trifft, wobei gemäß den allgemeinen Haftungsregelungen dieser Vereinbarung die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen für Personenschäden gegenüber Verbrauchern) ausgeschlossen ist.

7. Haftung & Gewährleistung

  • Der Service Provider wird die wirtschaftlich vertretbaren Bemühungen aufwenden, um excess packet loss und latency zu minimieren und downtime zu vermeiden. Verfügbarkeitzusagen oder sonstige Service Levels von Service Provider sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde. Kompensationsansprüche bei Nichterreichen vereinbarter Werte bestehen nur, sofern sie ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurden. Es gelten weiters die folgenden Regelungen, wobei weitergehende oder andersartige Ansprüche des Kunden jedenfalls ausgeschlossen sind.

  • Arbeiten zur Wartung des Netzwerks können zu einer Beeinträchtigung der vertraglichen Dienste führen. Service Provider wird sich bemühen, alle planbaren Wartungsarbeiten innerhalb dieser Standardwartungsfenster auszuführen. Die Standardwartungsfenster können von Service Provider verlegt werden. Service Provider wird den Kunden, soweit möglich, drei Tage im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informieren.

  • Bei der Ermittlung der Standardverfügbarkeit bleibt unberücksichtigt der Zeitraum der Nichtverfügbarkeit durch vom Kunden zu vertretende Störungen bzw. Verzögerungen; höhere Gewalt; angekündigte Wartungsarbeiten bzw. Wartungsarbeiten während der Standardwartungsfenster; Störungen, die aufgrund der mangelnden Information durch den Kunden bzw Zutrittsbeschränkungen nicht beseitigt werden können; Störungen, die durch externe Dritte verursacht werden (beauftragte Subunternehmen gelten nicht als externe Dritte); notwendige Verlegungen oder Änderung von Spezifikationen auf Grund behördlicher Auflagen oder Genehmigungen etc.

  • Der Kunde hat an der Störungsbeseitigung mitzuwirken.

  • Für allfällige Ansprüche des Kunden auf Entschädigung („Kompensation“) bei Nichteinhaltung der SLA-Schwellenwerte gelten die folgenden Regelungen, wobei weitergehende oder andersartige Ansprüche des Kunden jedenfalls ausgeschlossen sind: Kompensationen für die Nichteinhaltung von vereinbarten Werten erfolgen ausschließlich durch Gutschrift auf der Folgerechnung. Allfällige Kompensationen stehen nur zu, sofern die Summe der Kompensationen für Störungen in einem Kalendermonat den Gesamtbetrag der sonst vom Kunden für einen Monat (aliquot umgerechnet) zu zahlenden Entgelte nicht übersteigt.

  • Anforderung der Gutschrift: der Kunde muss Service Provider binnen fünf Werktagen nach Eintritt der Gutschriftsberechtigung schriftlich den Anspruch auf Erhalt dieser Gutschrift unter detaillierter Angabe des Grundes mitteilen (Ausschlussfrist). Erfolgt dies nicht, verfällt das Recht des Kunden auf Erhalt einer Gutschrift.

  • Über die vereinbarten Kompensationsbeträge hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

  • Es gelten im Übrigen die Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen.

8. Datenschutzrechtliche Bestimmungen

  • Der Service Provider und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.

  • Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des Service Provider ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

  • Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem § 98 TKG 2003. Soweit der Service Provider gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird der Service Provider dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

  • Der Service Provider wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.

  • Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG vom Service Provider spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

  • Zugangs- und Verbindungsdaten werden vom Service Provider grundsätzlich sofort gelöscht, sofern nicht technische oder verrechnungstechnische Gründe dagegen sprechen.

  • Inhaltsdaten werden vom Service Provider nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird der Service Provider gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird der Service Provider die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.

  • Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

  • Der Kunde gestattet dem Service Provider die Aufnahme seines Namens bzw Firma in eine Referenzliste, die auch auf der Website des Service Provider veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

  • Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom Service Provider Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services des Service Provider sowie Geschäftspartnern des Service Provider in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich beim Service Provider. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Der Service Provider wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

  • Der Service Provider hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die gespeicherten Daten im Sinne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim Service Provider gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, haftet der Service Provider dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte: die Haftung des Service Provider ist ausgeschlossen, wenn der Service Provider oder eine Person, für die der Service Provider einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.

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